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Präambel
STREAMDAY bietet verschiedene internetbezogene Dienste und Leistungen,
wie etwa den Zugang zum Internet, Server-Housing, Hosting von WebSites und
Hosting von Media Dateien verbunden mit Content Delivery Leistungen an. Der Kunde beabsichtigt, einzelne oder mehrere dieser Dienste
und Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dies vorausgeschickt schließen
die Parteien die nachfolgende Vereinbarung.
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| 1. |
Gegenstand |
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1.1. |
Die Bestimmungen
dieses Vertrages regeln die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen
zwischen STREAMDAY und dem Kunden. Über die einzelnen von STREAMDAY
zu erbringenden Leistungen werden gesonderte Produktvereinbarungen
geschlossen, die Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrages sind. |
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1.2. |
Die Bestimmungen
dieser Zusatzvereinbarungen gelten auch im Regelungsbereich der
Produktvereinbarungen. Dies gilt nicht, wenn und soweit eine Produktvereinbarung
für ihren Regelungsbereich Bestimmungen enthält, die
ausdrücklich als vorrangig gegenüber den Bestimmungen
dieser Zusatzvereinbarung bezeichnet sind oder deren Vorrang gegenüber
den Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarung sich daraus ergibt,
dass sie ihrem Regelungsgehalt nach spezieller sind.
Im Zweifel gelten die Bestimmungen der Produktvereinbarung.
Abweichenden Allgemeinen Einkaufs- oder sonstigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
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2. |
Zustandekommen
des Vertrages |
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2.1. |
Die Übersendung
des vorliegenden Angebotes und/oder von Produktvereinbarungen durch
STREAMDAY erfolgt freibleibend und stellt kein verbindliches Vertragsangebot
dar.
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2.2. |
Erst durch
Unterzeichnung und Übersendung bzw. Übergabe des Angebotes
oder von Produktvereinbarungen an STREAMDAY unterbreitet der Kunde
gegenüber STREAMDAY ein oder mehrere Angebote auf Abschluss
eines Vertrages. Er ist an sein Angebot oder seine Angebote für
die Dauer von drei Wochen nach Eingang STREAMDAY gebunden. |
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2.3. |
Der Vertrag
kommt zustande, wenn der Provider das Angebot unter Beachtung der
in § 14 dieses Vertrages bestimmten Form ausdrücklich
annimmt oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen,
insbesondere durch Herstellung des Netzzuganges, beginnt.
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3. |
Laufzeit
und Kündigung des Vertrages |
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3.1. |
Der Vertrag
wird auf ein Monat geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit
einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats, jedoch
erstmals zum Ablauf von drei Monaten nach Vertragsbeginn gekündigt
werden. |
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3.2. |
Hiervon
unberührt bleiben das Recht zur außerordentlichen Kündigung
aus wichtigem Grund, insbesondere gemäß § 5.2. und
5.3. dieses Vertrages, sowie das Recht zur Kündigung gemäß
§ 9 .3. dieses Vertrages. |
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3.3. |
Durch die
Kündigung des Vertrages werden die vertraglichen Beziehungen
zwischen den Parteien insgesamt beendet, es sei denn, dass dies
zu einer Unterschreitung der in einer Produktvereinbarung geregelten
Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist führen würde.
In diesem Fall endet die betroffene Produktvereinbarung an dem in
ihr geregelten frühestmöglichen Zeitpunkt, ohne dass es
einer gesonderten Kündigung bedarf. Im Regelungsbereich der
Produktvereinbarung gelten die Bestimmungen des Vertrages auch im
Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages fort. |
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3.4. |
Jede Kündigung
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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4. |
Leistungsbeschreibung
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4.1. |
Die Art,
der Inhalt und der Umfang der von STREAMDAY zu erbringenden Dienste
und Leistungen ergibt sich aus den gesondert abzuschließenden
Produktvereinbarungen. |
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4.2. |
Soweit STREAMDAY
im Einzelfall entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen
erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-
oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht
ergibt sich daraus nicht.
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4.3. |
STREAMDAY
ist berechtigt, das sich aus den Produktvereinbarungen ergebende
Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen
sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit
hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen
Vertrages nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird. |
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5. |
Pflichten
und Obliegenheiten des Kunden |
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5.1. |
Der Kunde
ist verpflichtet, die von STREAMDAY angebotenen Dienste sachgerecht
zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, |
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5.1.1. |
STREAMDAY
unverzüglich über Änderungen der vertraglichen
Grundlagen zu informieren, |
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5.1.2. |
STREAMDAY
unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen
der Tarifeinstufung zu unterrichten, |
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5.1.3. |
die Zugriffsmöglichkeiten
auf die von STREAMDAY angebotenen Dienste nicht missbräuchlich
zu nutzen sowie rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen.
Insbesondere hat der Kunde bereits den Versuch zu unterlassen,
- den Zugang anderer Nutzer zu den Diensten von
STREAMDAY unberechtigt zu nutzen,
- es anderen Nutzern zu ermöglichen, die Dienste, die
STREAMDAY für den Kunden erbringt, missbräuchlich
zu
nutzen.
- Dienste von STREAMDAY, über die keine
Produktvereinbarung abgeschlossen wurde, unberechtigt zu
nutzen,
- Passwörter anderer Nutzer der Dienste von STREAMDAY oder
des Systemoperators zu entschlüsseln,
- Dateien anderer Nutzer der Dienste von STREAMDAY zu
ändern,
- für einzelne Anwendungen lizenzierte Anwendungssoftware
über die Dienste von STREAMDAY unberechtigt zu verbreiten,
- Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren,
etwa durch Überlastung, soweit dies vom Kunden zu
vertreten ist,
- strafbare Inhalte jeglicher Art, insbesondere
pornographische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte,
die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder
den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind,
sowie
Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger
Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen über Dienste
von
STREAMDAY zu verbreiten oder zugänglich zu machen,
- sich oder Dritten den Besitz pornographischer Inhalte zu
verschaffen,
die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder
sexuelle Handlungen
mit Tieren zum Gegenstand haben.
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|
5.1.4. |
die Erfüllung
gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen,
soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung
der Dienste und Leistungen des Providers einschlägig sein
sollten,
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5.1.5. |
den geltenden
Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen
der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen, |
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5.1.6. |
STREAMDAY
erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen
(Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen,
die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer
Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung
erleichtern und beschleunigen,
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5.1.7. |
STREAMDAY
wenigstens 48 Stunden vor einer vorhersehbaren, außergewöhnlich
hohen Nutzung der Dienste diese Nutzung anzuzeigen.
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5.2. |
Bei Verstößen
des Kunden gegen die in § 5.1.2. und 5.1.3. genannten Pflichten
ist STREAMDAY ohne vorherige Abmahnung und bei Verstößen
gegen § 5.1.1. und § 5.1.4. bis 5.1.7. genannten Pflichten
ist STREAMDAY nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis
ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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5.3. |
Einzelheiten
des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im
Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße
gegen wesentliche Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen
STREAMDAY nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis
ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. |
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5.4. |
Verstößt
der Kunde gegen die in § 5 Abs. 1 dieses Vertrages geregelten
Pflichten, ist STREAMDAY neben der Berechtigung zur fristlosen
Kündigung befugt, mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den
sich aus dem Leistungsumfang ergebenden Diensten zu sperren. Dieses
Recht hat der Provider auch, wenn der Kunde in einen Hackangriff
oder einen vermutlichen Hackangriff einbezogen ist, gleich wie
dieser Hackangriff oder vermutete Hackangriff geartet ist. |
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6.
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Nutzung
durch Dritte
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6.1. |
Eine direkte
oder mittelbare Nutzung der Dienste von STREAMDAY durch Dritte
ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch
STREAMDAY gestattet. STREAMDAY kann die Genehmigung von der Zahlung
eines zusätzlichen, gesondert zu vereinbarenden Entgeltes
abhängig machen.
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6.2. |
Wird die
Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß
in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde hat STREAMDAY
für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den
Dritten in der gleichen Weise einzustehen, wie er selbst für
deren Einhaltung einzustehen hätte. |
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6.3. |
Wird die
Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein
Minderungsanspruch, kein Schadensersatzanspruch und kein Kündigungsrecht
des Kunden. |
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6.4. |
Der Kunde
hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung
gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte
Nutzung der Dienste von STREAMDAY durch Dritte entstanden sind.
Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch
Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung
durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen
von STREAMDAY erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat. |
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7. |
Zahlungsbedingungen |
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7.1. |
Bestandteil
der Vergütung können Festentgelte, nutzungsabhängige
variable Entgelte, Leitungs- und Kommunikationskosten sowie sonstige
Entgelte sein. |
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7.1.1. |
Als Festentgelt
im Sinne dieses Vertrages gelten die in den Produktvereinbarungen
als Pauschal- oder Grundgebühr bezeichneten Vergütungspositionen. |
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7.1.2. |
Nutzungsabhängige
variable Entgelte im Sinne dieses Vertrages sind die vom Kunden
zu leistenden Zahlungen, deren Höhe sich nach den Bestimmungen
der Produktvereinbarungen nach Bandbreitenverbrauch oder Datenvolumen
richtet. |
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7.1.3. |
Als Leitungs-
und Kommunikationskosten im Sinne dieses Vertrages gelten sämtliche
Gebühren, die STREAMDAY von der Deutschen Telekom AG oder
einem sonstigen Dritten für die Verbindung zwischen dem Anschluss
des Kunden und der Infrastruktur des Providers in Rechnung gestellt
bzw. durch das Verlassen des Netzes des Providers und durch den
damit verbundenen Übergang auf Einrichtungen Dritter verursacht
werden. |
|
7.1.4. |
Unter
sonstigen Entgelten im Sinne dieses Vertrages sind sämtliche
Zahlungen zu verstehen, die der Kunde einmalig oder laufend zu
leisten hat, insbesondere für Wartungs- und Serviceleistungen,
wie etwa Helpdesk und Billing, und die nicht zu den in den vorstehenden
Absätzen (a) bis (c) zu zählen sind. |
|
7.2. |
Leitungs-
und Kommunikationskosten sind vom Kunden zu tragen. Soweit im
Zusammenhang mit der Zugangsverschaffung auf der Seite von STREAMDAY
gesonderte Kosten entstehen, werden diese dem Kunden gesondert
in Rechnung gestellt. |
|
7.3. |
Im übrigen
sind die Bestandteile und die Höhe der vom Kunden zu leistenden
Vergütung sind in der jeweiligen Produktvereinbarung geregelt. |
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7.4. |
Über
die von ihm erbrachten Leistungen erteilt STREAMDAY dem Kunden
monatliche Abrechnungen. |
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7.5. |
Unabhängig
von der Erteilung der Abrechnung werden die Festentgelte am dritten
Werktag eines jeden Monats fällig. Die übrigen Vergütungsbestandteile
sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig, ohne dass der
Kunde zu Abzügen berechtigt ist. |
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7.6. |
Ist das
Festentgelt nicht für einen vollen Kalendermonat zu entrichten,
so wird es zeitanteilig berechnet. Die Höhe des für
einen Tag anzusetzenden Entgeltes beträgt 1/30 des vereinbarten
Monatsentgeltes.
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7.7. |
Hat STREAMDAY
zur Erbringung von Leistung an den Kunden in Vorleistung zu treten
oder hat dies bereits getan, so kann STREAMDAY alle in diesem
Zusammenhang stehenden Kosten mit Vertragsunterzeichnung vom Kunden
verlangen. Gleiches gilt für Vorleistungen, die STREAMDAY
für den Kunden gegenüber Dritten erbringt oder bereits
erbracht hat. |
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8. |
Zahlungsverzug |
|
8.1. |
Kommt
der Kunde mit dem von ihn zu leistenden Zahlungen in Verzug, ist
STREAMDAY berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §
1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998
zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt
hiervon unberührt; in diesem Fall ist der Kunde berechtigt
nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist. |
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8.2. |
STREAMDAY
kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung
einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht
an dem ihm obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere
die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn der Kunde
für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der
Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung
oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate
erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines
Betrages, der die Gesamtvergütung für zwei Monate erreicht,
in Verzug kommt. |
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9. |
Preisänderungen
|
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9.1. |
STREAMDAY
behält sich - insbesondere im Hinblick auf Veränderungen
der Marktlage und/oder Tarifstruktur - vor, die in den Produktvereinbarungen
geregelten Preise für die von ihr zu erbringenden Dienste
und Leistungen anzupassen (nachfolgend „Preisänderung“).
STREAMDAY wird dem Kunden die Preisänderung ankündigen.
Die Preisänderung tritt am ersten Tag des dritten auf die
Ankündigung folgenden Monats in Kraft, sofern nicht die Parteien
im Einzelfall etwas anderes vereinbaren. Im Falle von Preissenkungen
werden diese zunächst auf dem Kunden gegebenenfalls gewährte
Sonderrabatte angerechnet.
|
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9.2 |
Handelt
es sich bei der Preisänderung um eine Preiserhöhung,
so hat der Kunde das Recht, innerhalb einer Frist von vier Wochen
nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu widersprechen.
Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung fristgerecht und
kann eine Einigung nicht erzielt werden, ist jede der Parteien
berechtigt, die Produktvereinbarung, deren Regelungsbereich die
Preisänderung betrifft, mit einer Frist von sechs Wochen
zum Ende des Monats zu kündigen, nach dessen Ablauf die Preisänderung
Wirksamkeit entfalten soll. |
|
9.3. |
Die Kündigung
nach § 9.2. dieses Vertrages ist ausgeschlossen, wenn und
soweit die Erhöhung der Preise durch STREAMDAY im Zusammenhang
mit Gebührenanpassungen durch die von STREAMDAY genutzten
öffentlichen bzw. vergleichbaren monopolistischen Diensteanbieter
steht und sich im Rahmen dieser Gebührenanpassungen hält. |
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10. |
Aufrechnungs-
und Zurückbehaltungsrecht
|
|
|
Gegen
die Ansprüche von STREAMDAY kann der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis
resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht
entgegengehalten wird. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn
die vom Provider zu erbringenden Leistungen, die ihre Grundlagen
in verschiedenen Produktvereinbarungen haben, untrennbar/eng miteinander
verbunden sind. |
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11. |
Geheimhaltung,
Datenschutz |
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11.1. |
Der Kunde
wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes
davon unterrichtet, dass STREAMDAY personenbezogene Daten in maschinenlesbarer
Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag
ergeben, maschinell verarbeitet. |
|
11.2. |
Soweit
sich STREAMDAY zur Erbringung seiner Leistungen Dritter bedient,
ist er berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung
des § 28 Bundesdatenschutzgesetz offen zu legen. Diese Berechtigung
besteht auch dann, wenn die Übermittlung von Daten zur Erkennung,
Eingrenzung und/oder Beseitigung von Störungen und Fehlern
in den Anlagen von STREAMDAY selbst sowie in den von STREAMDAY
genutzten Anlagen Dritter erforderlich ist.
|
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11.3. |
STREAMDAY
erklärt, dass seine Mitarbeiter, die bei der Abwicklung dieses
Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gemäß
§ 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet worden sind und
dass der Provider die nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen
technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat,
um die Ausführung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
zu gewährleisten. |
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12. |
Verfügbarkeit
der Dienste |
|
12.1. |
STREAMDAY
bietet seine Dienste 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche an.
Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten
werden frühestmöglich angekündigt. STREAMDAY wird
Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der
bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich
beseitigen. |
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13. |
Haftung
und Haftungsbeschränkungen |
|
13.1. |
Für
die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) haftet STREAMDAY nur in Höhe des bei
Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Dies gilt insbesondere
für solche Schäden, die |
|
13.1.1. |
durch
die Inanspruchnahme von Diensten von STREAMDAY, |
|
13.1.2. |
durch
die Übermittlung und Speicherung von Daten durch STREAMDAY, |
|
13.1.3. |
durch
die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch STREAMDAY, |
|
13.1.4. |
durch
das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter
oder übermittelter Datenseiten von STREAMDAY oder |
|
13.1.5. |
dadurch
entstanden sind, dass STREAMDAY die gebotene Speicherung oder
Übermittlung von Daten nicht durchgeführt hat. |
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|
Im übrigen
kann der Kunde nur dann Schadensersatz verlangen, wenn STREAMDAY
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit
die Haftung von STREAMDAY ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung des
Angestellten, Arbeitnehmers, Mitarbeiters, Vertreters und Erfüllungsgehilfen
von STREAMDAY.
|
|
13.2. |
STREAMDAY
übernimmt darüber hinaus insbesondere keine Haftung
für Inhalte, sofern diese ihm vom Kunden zur Erfüllung
der Pflichten von STREAMDAY aus einzelnen Produktvereinbarungen
überlassen worden sind. Dies gilt auch für Schäden,
die aus der Nutzung solcher Inhalte resultieren. Der Kunde versichert,
dass die Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können,
insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen
Nutzungsrechte verfügt. |
|
13.3. |
Der Kunde
verpflichtet sich, STREAMDAY von sämtlichen Ansprüchen
Dritter freizustellen, die sich aus der Verletzung seiner vertraglichen
oder gesetzlichen Pflichten gegenüber STREAMDAY oder gegenüber
Dritten ergeben, insbesondere von solche Ansprüchen, die
auf der Rechtswidrigkeit oder der Verletzung von Rechten Dritter
durch die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte beruhen. |
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13.4. |
STREAMDAY
haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten
Informationen Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit
oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten
Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es
sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von STREAMDAY
vor. |
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13.5. |
STREAMDAY
haftet des weiteren nicht für Schäden, die dadurch entstehen,
dass infolge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzung,
höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die Leistungen
von STREAMDAY unterbleiben. |
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13.6. |
Der Kunde
haftet für alle Folgen und Nachteile, die STREAMDAY oder
Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung
der Dienste von STREAMDAY oder dadurch entstehen, dass der Kunde
seinen sonstigen Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommt.
Diese Haftung erstreckt sich insbesondere auf den STREAMDAY entstehenden
sachlichen und personellen Aufwand sowie sonstige Auslagen. |
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13.7. |
Gibt der
Kunde eine Störungsmeldung gem. § 5.1.6. dieses Vertrages
ab und ergibt die daraufhin vorgenommene Prüfung durch STREAMDAY,
dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag,
so hat der Kunde STREAMDAY die durch diese Überprüfung
entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. |
|
14. |
Gewährleistung |
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14.1. |
Dauert
eine Störung der Leistungen von STREAMDAY, die erheblich
ist, länger als eine Woche an und wird dabei ein tatsächlicher
Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde
berechtigt die monatlichen Entgelte und die Gebühren, die
auf eine Vorbestellung verbrauchsabhängiger Leistungen (Bandbreiten)
zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall
der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung
liegt vor, wenn |
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14.1.1. |
der Kunde
aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht
mehr auf die Infrastruktur von STREAMDAY zurückgreifen und
dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen
kann und |
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14.1.2. |
die Nutzung
dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung
einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich
wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. |
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14.2. |
Liegen
die Ursachen für den Ausfall von Diensten außerhalb
des Verantwortungsbereichs von STREAMDAY, so ist die Minderung
ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten
aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gemäß
§ 12 dieses Vertrages. |
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14.3. |
Im übrigen
haftet STREAMDAY, sofern sich nicht aus den Regelungen einzelner
Produktvereinbarungen etwas anderes ergibt, für Mängel
des jeweiligen Vertragsgegenstandes nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen. |
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15. |
Schlussbestimmungen |
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15.1. |
Mündliche
Nebenabreden existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen
des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. |
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15.2. |
Der Vertrag
sowie die Produktvereinbarungen unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen
des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht)
sind, soweit zulässig, abgedungen. |
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15.3. |
Sollten
einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages nichtig, unwirksam
oder lückenhaft sein oder werden, so bleibt der Bestand der
übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die nichtige oder
unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Regelung ersetzt
bzw. die Vertragslücke wird mittels einer solchen Bestimmung
geschlossen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche
Zweck am ehesten erreicht werden kann. |
|
15.4. |
STREAMDAY
hat das Recht, den Kunden und Endabnehmer als Referenzkunden zu
benennen, ohne dafür eine Vergütung an den Kunden oder
Endabnehmer zahlen zu müssen.
|
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15.5. |
Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich
zulässig, Köln. STREAMDAY ist jedoch auch berechtigt,
Klage am Sitz des Kunden zu erheben. |
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15.6. |
Der Kunde
ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten
an die unten genannte Stelle zu wenden, sofern nicht für
fachliche Fragen im Vertrag eine andere bzw. zusätzliche
Ansprechstelle benannt wurde: |
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STREAMDAY
GmbH
Riehler Str. 21
50668 Köln |