Im Folgenden finden Sie:

 

Zusatzvereinbarung
Hosting und Content Delivery
Stand 01/2003


  Präambel

STREAMDAY bietet verschiedene internetbezogene Dienste und Leistungen, wie etwa den Zugang zum Internet, Server-Housing, Hosting von WebSites und Hosting von Media Dateien verbunden mit Content Delivery Leistungen an. Der Kunde beabsichtigt, einzelne oder mehrere dieser Dienste und Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dies vorausgeschickt schließen die Parteien die nachfolgende Vereinbarung.
 
1. Gegenstand
 
1.1. Die Bestimmungen dieses Vertrages regeln die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen STREAMDAY und dem Kunden. Über die einzelnen von STREAMDAY zu erbringenden Leistungen werden gesonderte Produktvereinbarungen geschlossen, die Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrages sind.
 
  1.2.

Die Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarungen gelten auch im Regelungsbereich der Produktvereinbarungen. Dies gilt nicht, wenn und soweit eine Produktvereinbarung für ihren Regelungsbereich Bestimmungen enthält, die ausdrücklich als vorrangig gegenüber den Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarung bezeichnet sind oder deren Vorrang gegenüber den Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarung sich daraus ergibt, dass sie ihrem Regelungsgehalt nach spezieller sind.

Im Zweifel gelten die Bestimmungen der Produktvereinbarung.

Abweichenden Allgemeinen Einkaufs- oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
 

 2.

Zustandekommen des Vertrages
 
 

2.1.

Die Übersendung des vorliegenden Angebotes und/oder von Produktvereinbarungen durch STREAMDAY erfolgt freibleibend und stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
 

2.2.

Erst durch Unterzeichnung und Übersendung bzw. Übergabe des Angebotes oder von Produktvereinbarungen an STREAMDAY unterbreitet der Kunde gegenüber STREAMDAY ein oder mehrere Angebote auf Abschluss eines Vertrages. Er ist an sein Angebot oder seine Angebote für die Dauer von drei Wochen nach Eingang STREAMDAY gebunden.
 
 

2.3.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Provider das Angebot unter Beachtung der in § 14 dieses Vertrages bestimmten Form ausdrücklich annimmt oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen, insbesondere durch Herstellung des Netzzuganges, beginnt.
 

3.

Laufzeit und Kündigung des Vertrages
 

3.1.

Der Vertrag wird auf ein Monat geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats, jedoch erstmals zum Ablauf von drei Monaten nach Vertragsbeginn gekündigt werden.
 

3.2.

Hiervon unberührt bleiben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere gemäß § 5.2. und 5.3. dieses Vertrages, sowie das Recht zur Kündigung gemäß § 9 .3. dieses Vertrages.
 

3.3.

Durch die Kündigung des Vertrages werden die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien insgesamt beendet, es sei denn, dass dies zu einer Unterschreitung der in einer Produktvereinbarung geregelten Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist führen würde. In diesem Fall endet die betroffene Produktvereinbarung an dem in ihr geregelten frühestmöglichen Zeitpunkt, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Im Regelungsbereich der Produktvereinbarung gelten die Bestimmungen des Vertrages auch im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages fort.
 

3.4.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 

4.

Leistungsbeschreibung
 

4.1.

Die Art, der Inhalt und der Umfang der von STREAMDAY zu erbringenden Dienste und Leistungen ergibt sich aus den gesondert abzuschließenden Produktvereinbarungen.
 

4.2.

Soweit STREAMDAY im Einzelfall entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
 
 

4.3.

STREAMDAY ist berechtigt, das sich aus den Produktvereinbarungen ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird.
 

 

5.

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
 

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von STREAMDAY angebotenen Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
 

 

5.1.1.

STREAMDAY unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren,
 

 

5.1.2.

STREAMDAY unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifeinstufung zu unterrichten,
 

 

5.1.3.

die Zugriffsmöglichkeiten auf die von STREAMDAY angebotenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen sowie rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere hat der Kunde bereits den Versuch zu unterlassen,

- den Zugang anderer Nutzer zu den Diensten von
  STREAMDAY unberechtigt zu nutzen,

- es anderen Nutzern zu ermöglichen, die Dienste, die
  STREAMDAY für den Kunden erbringt, missbräuchlich zu
  nutzen.

- Dienste von STREAMDAY, über die keine
  Produktvereinbarung abgeschlossen wurde, unberechtigt zu
  nutzen,

- Passwörter anderer Nutzer der Dienste von STREAMDAY oder
  des Systemoperators zu entschlüsseln,

- Dateien anderer Nutzer der Dienste von STREAMDAY zu
  ändern,

- für einzelne Anwendungen lizenzierte Anwendungssoftware
  über die Dienste von STREAMDAY unberechtigt zu verbreiten,

- Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren,
  etwa durch Überlastung, soweit dies vom Kunden zu
  vertreten ist,

- strafbare Inhalte jeglicher Art, insbesondere
  pornographische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte,
  die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder
  den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, sowie
  Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger
  Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen über Dienste von
  STREAMDAY zu verbreiten oder zugänglich zu machen,

- sich oder Dritten den Besitz pornographischer Inhalte zu
  verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder
  sexuelle Handlungen mit Tieren zum Gegenstand haben.
 

 

5.1.4.

die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der Dienste und Leistungen des Providers einschlägig sein sollten,
 

 

5.1.5.

den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen,

 

5.1.6.

STREAMDAY erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen,
 

 

5.1.7.

STREAMDAY wenigstens 48 Stunden vor einer vorhersehbaren, außergewöhnlich hohen Nutzung der Dienste diese Nutzung anzuzeigen.
 

 

5.2.

Bei Verstößen des Kunden gegen die in § 5.1.2. und 5.1.3. genannten Pflichten ist STREAMDAY ohne vorherige Abmahnung und bei Verstößen gegen § 5.1.1. und § 5.1.4. bis 5.1.7. genannten Pflichten ist STREAMDAY nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
 

 

5.3.

Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen wesentliche Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen STREAMDAY nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

 

5.4.

Verstößt der Kunde gegen die in § 5 Abs. 1 dieses Vertrages geregelten Pflichten, ist STREAMDAY neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenden Diensten zu sperren. Dieses Recht hat der Provider auch, wenn der Kunde in einen Hackangriff oder einen vermutlichen Hackangriff einbezogen ist, gleich wie dieser Hackangriff oder vermutete Hackangriff geartet ist.
 

 

6.

Nutzung durch Dritte
 

 

6.1.

Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste von STREAMDAY durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch STREAMDAY gestattet. STREAMDAY kann die Genehmigung von der Zahlung eines zusätzlichen, gesondert zu vereinbarenden Entgeltes abhängig machen.
 

 

6.2.

Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde hat STREAMDAY für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise einzustehen, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
 

 

6.3.

Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungsanspruch, kein Schadensersatzanspruch und kein Kündigungsrecht des Kunden.
 

 

6.4.

Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte Nutzung der Dienste von STREAMDAY durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von STREAMDAY erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.
 

 

7.

Zahlungsbedingungen
 

 

7.1.

Bestandteil der Vergütung können Festentgelte, nutzungsabhängige variable Entgelte, Leitungs- und Kommunikationskosten sowie sonstige Entgelte sein.
 

 

7.1.1.

Als Festentgelt im Sinne dieses Vertrages gelten die in den Produktvereinbarungen als Pauschal- oder Grundgebühr bezeichneten Vergütungspositionen.
 

 

7.1.2.

Nutzungsabhängige variable Entgelte im Sinne dieses Vertrages sind die vom Kunden zu leistenden Zahlungen, deren Höhe sich nach den Bestimmungen der Produktvereinbarungen nach Bandbreitenverbrauch oder Datenvolumen richtet.
 

 

7.1.3.

Als Leitungs- und Kommunikationskosten im Sinne dieses Vertrages gelten sämtliche Gebühren, die STREAMDAY von der Deutschen Telekom AG oder einem sonstigen Dritten für die Verbindung zwischen dem Anschluss des Kunden und der Infrastruktur des Providers in Rechnung gestellt bzw. durch das Verlassen des Netzes des Providers und durch den damit verbundenen Übergang auf Einrichtungen Dritter verursacht werden.
 

 

7.1.4.

Unter sonstigen Entgelten im Sinne dieses Vertrages sind sämtliche Zahlungen zu verstehen, die der Kunde einmalig oder laufend zu leisten hat, insbesondere für Wartungs- und Serviceleistungen, wie etwa Helpdesk und Billing, und die nicht zu den in den vorstehenden Absätzen (a) bis (c) zu zählen sind.
 

 

7.2.

Leitungs- und Kommunikationskosten sind vom Kunden zu tragen. Soweit im Zusammenhang mit der Zugangsverschaffung auf der Seite von STREAMDAY gesonderte Kosten entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
 

 

7.3.

Im übrigen sind die Bestandteile und die Höhe der vom Kunden zu leistenden Vergütung sind in der jeweiligen Produktvereinbarung geregelt.
 

 

7.4.

Über die von ihm erbrachten Leistungen erteilt STREAMDAY dem Kunden monatliche Abrechnungen.
 

 

7.5.

Unabhängig von der Erteilung der Abrechnung werden die Festentgelte am dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Die übrigen Vergütungsbestandteile sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig, ohne dass der Kunde zu Abzügen berechtigt ist.
 

 

7.6.

Ist das Festentgelt nicht für einen vollen Kalendermonat zu entrichten, so wird es zeitanteilig berechnet. Die Höhe des für einen Tag anzusetzenden Entgeltes beträgt 1/30 des vereinbarten Monatsentgeltes.
 

 

7.7.

Hat STREAMDAY zur Erbringung von Leistung an den Kunden in Vorleistung zu treten oder hat dies bereits getan, so kann STREAMDAY alle in diesem Zusammenhang stehenden Kosten mit Vertragsunterzeichnung vom Kunden verlangen. Gleiches gilt für Vorleistungen, die STREAMDAY für den Kunden gegenüber Dritten erbringt oder bereits erbracht hat.
 

 

8.

Zahlungsverzug
 

 

8.1.

Kommt der Kunde mit dem von ihn zu leistenden Zahlungen in Verzug, ist STREAMDAY berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt; in diesem Fall ist der Kunde berechtigt nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
 

 

8.2.

STREAMDAY kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an dem ihm obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der die Gesamtvergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug kommt.
 

 

9.

Preisänderungen
 

 

9.1.

STREAMDAY behält sich - insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Tarifstruktur - vor, die in den Produktvereinbarungen geregelten Preise für die von ihr zu erbringenden Dienste und Leistungen anzupassen (nachfolgend „Preisänderung“).

STREAMDAY wird dem Kunden die Preisänderung ankündigen. Die Preisänderung tritt am ersten Tag des dritten auf die Ankündigung folgenden Monats in Kraft, sofern nicht die Parteien im Einzelfall etwas anderes vereinbaren. Im Falle von Preissenkungen werden diese zunächst auf dem Kunden gegebenenfalls gewährte Sonderrabatte angerechnet.
 

 

9.2

Handelt es sich bei der Preisänderung um eine Preiserhöhung, so hat der Kunde das Recht, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu widersprechen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung fristgerecht und kann eine Einigung nicht erzielt werden, ist jede der Parteien berechtigt, die Produktvereinbarung, deren Regelungsbereich die Preisänderung betrifft, mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Monats zu kündigen, nach dessen Ablauf die Preisänderung Wirksamkeit entfalten soll.
 

 

9.3.

Die Kündigung nach § 9.2. dieses Vertrages ist ausgeschlossen, wenn und soweit die Erhöhung der Preise durch STREAMDAY im Zusammenhang mit Gebührenanpassungen durch die von STREAMDAY genutzten öffentlichen bzw. vergleichbaren monopolistischen Diensteanbieter steht und sich im Rahmen dieser Gebührenanpassungen hält.
 

 

10.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
 

 

 

Gegen die Ansprüche von STREAMDAY kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die vom Provider zu erbringenden Leistungen, die ihre Grundlagen in verschiedenen Produktvereinbarungen haben, untrennbar/eng miteinander verbunden sind.
 

 

11.

Geheimhaltung, Datenschutz
 

 

11.1.

Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass STREAMDAY personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
 

 

11.2.

Soweit sich STREAMDAY zur Erbringung seiner Leistungen Dritter bedient, ist er berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 Bundesdatenschutzgesetz offen zu legen. Diese Berechtigung besteht auch dann, wenn die Übermittlung von Daten zur Erkennung, Eingrenzung und/oder Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von STREAMDAY selbst sowie in den von STREAMDAY genutzten Anlagen Dritter erforderlich ist.
 

 

11.3.

STREAMDAY erklärt, dass seine Mitarbeiter, die bei der Abwicklung dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet worden sind und dass der Provider die nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu gewährleisten.
 

 

12.

Verfügbarkeit der Dienste
 

 

12.1.

STREAMDAY bietet seine Dienste 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. STREAMDAY wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
 

 

13.

Haftung und Haftungsbeschränkungen
 

 

13.1.

Für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet STREAMDAY nur in Höhe des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Dies gilt insbesondere für solche Schäden, die
 

 

13.1.1.

durch die Inanspruchnahme von Diensten von STREAMDAY,
 

 

13.1.2.

durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch STREAMDAY,
 

 

13.1.3.

durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch STREAMDAY,
 

 

13.1.4.

durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten von STREAMDAY oder
 

 

13.1.5.

dadurch entstanden sind, dass STREAMDAY die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten nicht durchgeführt hat.
 

 

 

Im übrigen kann der Kunde nur dann Schadensersatz verlangen, wenn STREAMDAY Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit die Haftung von STREAMDAY ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung des Angestellten, Arbeitnehmers, Mitarbeiters, Vertreters und Erfüllungsgehilfen von STREAMDAY.
 

 

13.2.

STREAMDAY übernimmt darüber hinaus insbesondere keine Haftung für Inhalte, sofern diese ihm vom Kunden zur Erfüllung der Pflichten von STREAMDAY aus einzelnen Produktvereinbarungen überlassen worden sind. Dies gilt auch für Schäden, die aus der Nutzung solcher Inhalte resultieren. Der Kunde versichert, dass die Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können, insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt.
 

 

13.3.

Der Kunde verpflichtet sich, STREAMDAY von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Verletzung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten gegenüber STREAMDAY oder gegenüber Dritten ergeben, insbesondere von solche Ansprüchen, die auf der Rechtswidrigkeit oder der Verletzung von Rechten Dritter durch die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte beruhen.
 

 

13.4.

STREAMDAY haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von STREAMDAY vor.
 

 

13.5.

STREAMDAY haftet des weiteren nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzung, höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die Leistungen von STREAMDAY unterbleiben.
 

 

13.6.

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die STREAMDAY oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von STREAMDAY oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommt. Diese Haftung erstreckt sich insbesondere auf den STREAMDAY entstehenden sachlichen und personellen Aufwand sowie sonstige Auslagen.
 

 

13.7.

Gibt der Kunde eine Störungsmeldung gem. § 5.1.6. dieses Vertrages ab und ergibt die daraufhin vorgenommene Prüfung durch STREAMDAY, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag, so hat der Kunde STREAMDAY die durch diese Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

 

14.

Gewährleistung
 

 

14.1.

Dauert eine Störung der Leistungen von STREAMDAY, die erheblich ist, länger als eine Woche an und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt die monatlichen Entgelte und die Gebühren, die auf eine Vorbestellung verbrauchsabhängiger Leistungen (Bandbreiten) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
 

 

14.1.1.

der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Infrastruktur von STREAMDAY zurückgreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
 

 

14.1.2.

die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
 

 

14.2.

Liegen die Ursachen für den Ausfall von Diensten außerhalb des Verantwortungsbereichs von STREAMDAY, so ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gemäß § 12 dieses Vertrages.
 

 

14.3.

Im übrigen haftet STREAMDAY, sofern sich nicht aus den Regelungen einzelner Produktvereinbarungen etwas anderes ergibt, für Mängel des jeweiligen Vertragsgegenstandes nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
 

 

15.

Schlussbestimmungen
 

 

15.1.

Mündliche Nebenabreden existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
 

 

15.2.

Der Vertrag sowie die Produktvereinbarungen unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abgedungen.
 

 

15.3.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so bleibt der Bestand der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Regelung ersetzt bzw. die Vertragslücke wird mittels einer solchen Bestimmung geschlossen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.
 

 

15.4.

STREAMDAY hat das Recht, den Kunden und Endabnehmer als Referenzkunden zu benennen, ohne dafür eine Vergütung an den Kunden oder Endabnehmer zahlen zu müssen.
 

 

15.5.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln. STREAMDAY ist jedoch auch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.
 

 

15.6.

Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an die unten genannte Stelle zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Vertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde:
 

 

 

STREAMDAY GmbH
Riehler Str. 21
50668 Köln
 


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