Im Folgenden finden Sie:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01/2003

1. Geltungsbereich
 
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen ist.
 
1.2. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
 
  2. Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
 

 

Gegenstand des Auftrages ist nur die im Angebot/Auftrag beschriebene Tätigkeit.
 
 

3.

Kostenvoranschläge und Auftragsvergabe
 

 

In der Regel sind dem Kunden vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form zu unterbreiten.

STREAMDAY GmbH (i.F. STREAMDAY) vergibt Aufträge an Dritte im eigenen Namen und für eigene Rechnung nach Genehmigung durch den Kunden. Film- und Fotoaufträge werden im Namen und für Rechnung des Kunden erteilt.

Kleinere Einzelaufträge bis zu max. 500,00 Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten, wie z.B. Zwischenaufnahmen, Textkosten, Grafik und dergleichen, bedürfen nicht der Einholung von Kostenvoranschlägen und keiner vorherigen Genehmigung.
 
 

4.

Zahlungsbedingungen
 

4.1.

Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung von STREAMDAY. Alle genannten Preise sind Nettopreise, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
 

4.2.

Rechnungen sind rein netto sofort nach Erhalt zu zahlen.
 

4.3.

Bei Rechnungsstellung gegenüber Auftraggebern aus der EG verwendet STREAMDAY die vom Auftraggeber genannten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wird diese als falsch nachgewiesen, so haftet der Auftraggeber für die Steuerschuld, die von den Finanzbehörden gegen STREAMDAY geltend gemacht werden kann.
 

4.4.

Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung, Zoll und die gesetzlichen Mehrwertsteuer sind in den Angeboten nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
 

4.5.

Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind vom Vertragspartner Verzugszinsen oder Stundungszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz, der Commerzbank zu zahlen.
 

4.6.

Bei Dienst- und Werkverträgen ist STREAMDAY berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
 

4.7.

Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen und zur Zurückhaltung von Zahlungen ist der Vertragspartner nur befugt, wenn und insoweit seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wird
 

4.8.

Porti im Namen und für Rechnung des Kunden sind durchlaufende Posten und unterliegen nicht der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Das Porto für die Postauslieferung von Sendungen ist vom Vertragspartner im voraus auf Anforderung zu bezahlen. Vor Zahlungseingang / unwiderrufener Gutschrift eingereichter Schecks besteht seitens STREAMDAY keine Verpflichtung zur Postauslieferung.

Sofern die Vorauszahlung für Porti verspätet oder ohne Angabe des Verwendungszwecks eingeht, verschiebt sich ein bestätigter Auslieferungstermin zumindest um die Dauer des verspäteten Eingangs der Zahlung.
 
 

5.

Briefing
 

 

Basis der Arbeit bildet das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
 
 

6.

Kontaktberichte
 

 

STREAMDAY übergibt innerhalb von 3 Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit dem Kunden Kontaktberichte, diese sind für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, sofern ihnen nicht innerhalb einer Frist von 2 weiteren Arbeitstagen schriftlich widersprochen wird.
 
 

7.

Vertraulichkeit
 

 

STREAMDAY wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Kunden, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.
 
 

8.

Aufbewahrung
 

 

STREAMDAY wird alle Unterlagen (Reinzeichnungen, Filmkopien, Tonbänder, Daten usw.) für die Dauer von zwei Jahren aufbewahren und anschließend dem Kunden zur Verfügung stellen. Die entsprechenden Lizenzrechte verbleiben bei STREAMDAY.
 
 

9.

Haftung
 

 

Die Haftung von STREAMDAY beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden.

STREAMDAY verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemeinen anerkannten Grundsätze durchzuführen und wird den Kunden rechtzeitig auf für einen ordentlichen Kaufmann erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.

Der Kunde stellt STREAMDAY von Ansprüchen Dritter frei, wenn STREAMDAY auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie ihre Bedenken im Hinblick auf Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

Erachtet STREAMDAY für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
 
 

10.

Urhebernutzungsrechte
 

 

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Urhebernutzungsrechte an allen von STREAMDAY im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Zieht STREAMDAY zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) heran, wird sie deren Urhebernutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang an den Kunden übertragen.

STREAMDAY wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte informieren. Auf bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften wird STREAMDAY hinweisen.
 
 

11.

Lizenzhonorar
 

 

STREAMDAY erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde Arbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie:

- außerhalb des genannten Gebietes
- nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung)
- in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form
- beim Einsatz in anderen Medien,

tritt eine besondere Vereinbarung über das Lizenzhonorar in Kraft.

Das Lizenzhonorar beträgt 10 % des Honorars. Kommt eine Einigung über das Lizenzhonorar nicht zustande, gilt ein Mindesthonorar von 20 % des Autorenentgeltes des letzten Vertragsjahres.
 

 

12.

Schlussbestimmungen
 

 

12.1.

Mündliche Nebenabreden existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
 

 

12.2.

Der Vertrag sowie die Produktvereinbarungen unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abgedungen.
 

 

12.3.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so bleibt der Bestand der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Regelung ersetzt bzw. die Vertragslücke wird mittels einer solchen Bestimmung geschlossen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.
 

 

12.4.

STREAMDAY hat das Recht, den Kunden und Endabnehmer als Referenzkunden zu benennen, ohne dafür eine Vergütung an den Kunden oder Endabnehmer zahlen zu müssen.
 

 

12.5.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln. STREAMDAY ist jedoch auch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.
 

 

12.6.

Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an die unten genannte Stelle zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Vertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde:
 

 

 

STREAMDAY GmbH
Riehler Str. 21
50668 Köln
 




Download White Paper
"Interactive Streaming"

Home | Unternehmen | AGBs | Impressum | Kontakt
Copyright 1999-2003 Streamday GmbH. Fragen zur Site email info@streamday.com