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| 1. |
Geltungsbereich
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| 1.1. |
Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, deren
Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften bei der Planung,
Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen ist.
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1.2. |
Die Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
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2.
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Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
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Gegenstand
des Auftrages ist nur die im Angebot/Auftrag beschriebene Tätigkeit.
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3. |
Kostenvoranschläge
und Auftragsvergabe
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In der Regel
sind dem Kunden vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge
in schriftlicher Form zu unterbreiten.
STREAMDAY GmbH (i.F. STREAMDAY) vergibt Aufträge an Dritte
im eigenen Namen und für eigene Rechnung nach Genehmigung durch
den Kunden. Film- und Fotoaufträge werden im Namen und für
Rechnung des Kunden erteilt.
Kleinere Einzelaufträge bis zu max. 500,00 Euro sowie Aufträge
im Rahmen laufender Arbeiten, wie z.B. Zwischenaufnahmen, Textkosten,
Grafik und dergleichen, bedürfen nicht der Einholung von Kostenvoranschlägen
und keiner vorherigen Genehmigung.
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4. |
Zahlungsbedingungen
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4.1. |
Die Preise
ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung
von STREAMDAY. Alle genannten Preise sind Nettopreise, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
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4.2. |
Rechnungen
sind rein netto sofort nach Erhalt zu zahlen.
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4.3. |
Bei Rechnungsstellung
gegenüber Auftraggebern aus der EG verwendet STREAMDAY die
vom Auftraggeber genannten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wird
diese als falsch nachgewiesen, so haftet der Auftraggeber für
die Steuerschuld, die von den Finanzbehörden gegen STREAMDAY
geltend gemacht werden kann.
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4.4. |
Verpackung,
Versandspesen, Transportversicherung, Zoll und die gesetzlichen
Mehrwertsteuer sind in den Angeboten nicht enthalten und werden
gesondert berechnet.
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4.5. |
Bei Zahlungsverzug
oder Stundung sind vom Vertragspartner Verzugszinsen oder Stundungszinsen
in Höhe von 4% über dem Diskontsatz, der Commerzbank zu
zahlen.
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4.6. |
Bei Dienst-
und Werkverträgen ist STREAMDAY berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen
zu verlangen.
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4.7. |
Zur Aufrechnung
mit Gegenansprüchen und zur Zurückhaltung von Zahlungen
ist der Vertragspartner nur befugt, wenn und insoweit seine Forderungen
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wird
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4.8. |
Porti im
Namen und für Rechnung des Kunden sind durchlaufende Posten
und unterliegen nicht der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Das Porto für die Postauslieferung von Sendungen ist vom Vertragspartner
im voraus auf Anforderung zu bezahlen. Vor Zahlungseingang / unwiderrufener
Gutschrift eingereichter Schecks besteht seitens STREAMDAY keine
Verpflichtung zur Postauslieferung.
Sofern die Vorauszahlung für Porti verspätet oder ohne
Angabe des Verwendungszwecks eingeht, verschiebt sich ein bestätigter
Auslieferungstermin zumindest um die Dauer des verspäteten
Eingangs der Zahlung.
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5. |
Briefing
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Basis der
Arbeit bildet das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich
erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen
Arbeitsunterlage.
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6. |
Kontaktberichte
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STREAMDAY
übergibt innerhalb von 3 Arbeitstagen nach jeder Besprechung
mit dem Kunden Kontaktberichte, diese sind für die weitere
Bearbeitung von Projekten bindend, sofern ihnen nicht innerhalb
einer Frist von 2 weiteren Arbeitstagen schriftlich widersprochen
wird.
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7.
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Vertraulichkeit
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STREAMDAY
wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge
des Kunden, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich
behandeln.
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8.
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Aufbewahrung
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STREAMDAY
wird alle Unterlagen (Reinzeichnungen, Filmkopien, Tonbänder,
Daten usw.) für die Dauer von zwei Jahren aufbewahren und anschließend
dem Kunden zur Verfügung stellen. Die entsprechenden Lizenzrechte
verbleiben bei STREAMDAY.
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9. |
Haftung
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Die Haftung
von STREAMDAY beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit
und auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden.
STREAMDAY verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten
mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen
und unter Beachtung der allgemeinen anerkannten Grundsätze
durchzuführen und wird den Kunden rechtzeitig auf für
einen ordentlichen Kaufmann erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
Der Kunde stellt STREAMDAY von Ansprüchen Dritter frei, wenn
STREAMDAY auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat,
obwohl sie ihre Bedenken im Hinblick auf Zulässigkeit der Maßnahmen
mitgeteilt hat.
Erachtet STREAMDAY für die durchzuführenden Maßnahmen
eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige
Person oder Institution für erforderlich, so trägt der
Kunde nach Abstimmung die Kosten.
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10. |
Urhebernutzungsrechte
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Der Kunde
erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und
im Umfang des Vertrages die Urhebernutzungsrechte an allen von STREAMDAY
im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung
nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen
(besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist,
für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Zieht STREAMDAY zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen)
heran, wird sie deren Urhebernutzungsrechte erwerben und im gleichen
Umfang an den Kunden übertragen.
STREAMDAY wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen
der Urhebernutzungsrechte informieren. Auf bestehende GEMA-Rechte
oder solche anderer Verwertungsgesellschaften wird STREAMDAY hinweisen.
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11. |
Lizenzhonorar
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STREAMDAY
erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende
geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde Arbeiten außerhalb
des Vertragsumfanges nutzt, wie:
- außerhalb des genannten Gebietes
- nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung)
- in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form
- beim Einsatz in anderen Medien,
tritt eine besondere Vereinbarung über das Lizenzhonorar in
Kraft.
Das Lizenzhonorar beträgt 10 % des Honorars. Kommt eine Einigung
über das Lizenzhonorar nicht zustande, gilt ein Mindesthonorar
von 20 % des Autorenentgeltes des letzten Vertragsjahres.
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12. |
Schlussbestimmungen |
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12.1. |
Mündliche
Nebenabreden existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen
des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. |
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12.2. |
Der Vertrag
sowie die Produktvereinbarungen unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen
des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht)
sind, soweit zulässig, abgedungen. |
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12.3. |
Sollten
einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages nichtig, unwirksam
oder lückenhaft sein oder werden, so bleibt der Bestand der
übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die nichtige oder
unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Regelung ersetzt
bzw. die Vertragslücke wird mittels einer solchen Bestimmung
geschlossen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche
Zweck am ehesten erreicht werden kann. |
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12.4. |
STREAMDAY
hat das Recht, den Kunden und Endabnehmer als Referenzkunden zu
benennen, ohne dafür eine Vergütung an den Kunden oder
Endabnehmer zahlen zu müssen.
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12.5. |
Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich
zulässig, Köln. STREAMDAY ist jedoch auch berechtigt,
Klage am Sitz des Kunden zu erheben. |
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12.6. |
Der Kunde
ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten
an die unten genannte Stelle zu wenden, sofern nicht für
fachliche Fragen im Vertrag eine andere bzw. zusätzliche
Ansprechstelle benannt wurde: |
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STREAMDAY
GmbH
Riehler Str. 21
50668 Köln |